Barrierefreiheit betrifft uns alle – und bringt Vorteile für alle.
Ob mit oder ohne Einschränkungen: Eine barrierefreie Webseite sorgt dafür, dass Inhalte für möglichst viele Menschen zugänglich und nutzbar sind. Das ist nicht nur ein Zeichen für Inklusion und Wertschätzung – sondern wird auch rechtlich zunehmend relevant.
Sicherlich haben auch Sie bereits vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gehört. Dieses Thema ist sehr umfänglich und birgt die ein oder andere Unsicherheit.
Keine Sorge, wir unterstützen Sie gerne dabei, die Anforderungen an Sie als Unternehmer und Betreiber einer Webseite zu filtern und zu bewerten.
Im Folgenden informieren wir Sie, wie Sie mit einfachen Mitteln große Wirkung erzielen können – und wie Tools wie Eye-Able oder ein Barrierefreiheits-Audit Sie dabei unterstützen.
So wird Barrierefreiheit im Web realisiert
In Deutschland leben etwa 7,8 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung (Stand: 2022), was fast 10 % der Bevölkerung ausmacht. Um diesen Menschen gerecht zu werden, müssen Webseiten barrierefrei gestaltet werden. Die wichtigsten Standards zur Barrierefreiheit sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) und die europäische Norm EN 301 549. BITV gilt für öffentliche Stellen, WCAG vor allem für die private Wirtschaft. Wenn Ihre Webseite nach diesen Richtlinien gestaltet ist, sind Sie gut aufgestellt.
Barrierefreiheit im Web
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt noch in diesem Jahr 2025 in Kraft und setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ziel ist es, die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Dies betrifft insbesondere Webseiten im E-Commerce und elektronische Dienstleistungen. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen diese Regeln umsetzen.
Für wen gelten die neuen Barrierefreiheitsbestimmungen?
Wenn Sie mindestens eines der Kriterien erfüllen, müssen Sie allerdings Ihre Website anpassen.
Sie sind betroffen, wenn …
Sie eine B2C-Webseite betreiben
die Webseite trotz B2B Branche auch an Endverbraucher gerichtet ist
Endkunden aktiv über die Webseite interagieren können, wie durch Formulare o. Ä.
Sie kein Kleinstunternehmen sind (≥10 Mitarbeitenden, ≥2 Mio. € Jahresumsatz ODER Jahresbilanzsumme)
elektronische Dienstleistungen angeboten werden (Online-Kundenportal, App, digitale Verträge)
Sie Anbieter einer gesetzlich geregelten Branche sind (Finanzdienstleister, Gesundheits- und Bildungsdienste,...)
Fristen für die Umsetzung: Bis wann müssen Webseiten barrierefrei sein?
Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle Änderungen und neuen Inhalte der Webseiten barrierefrei sein. Bestehende Inhalte müssen angepasst oder mit einer konformen Barrierefreiheitserklärung ausgeschlossen werden. Aufgrund des Aufwandes, eine Webseite barrierefrei zu gestalten, sollten Sie jedoch ausreichend Zeit einplanen und frühzeitig mit der Optimierung beginnen.
Wie wird diese erreicht?
Um eine Webseite barrierefrei zu gestalten, muss diese entsprechend angepasst werden. Strukturell wie auch optisch. Dies hat zur Folge, dass auch Grafiken angepasst werden müssen, wie essenzielle Elemente des Corporate Designs. Lassen Sie Ihre Website im Zweifelsfall von uns überprüfen.
Wir bieten Ihnen eine Option, einen möglicherweise gravierenden Einschnitt in Ihr Corporate Design zu vermeiden und trotz dessen den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dies gelingt mittels des Plug-ins von EyeAble. Dieses bietet den Nutzern die Möglichkeit, temporäre optische Anpassungen nach ihren Bedürfnissen vorzunehmen. So sind nur noch grundlegende strukturelle sowie inhaltliche Änderungen notwendig, während die Webseite in ihrem Aussehen bestehen bleiben kann.
Vorreiter
Wir setzen uns aktiv für barrierefreies Webdesign ein und sind seit 2023 Partner von Eye-Able, einem Plugin, das in die bestehende Webseite eingebunden wird und Inhalte individuell anpassbar macht. Besuchen Sie gerne die Webseite von smart and public, die bereits das Plug-in von Eye-Able im Einsatz hat.

Fragen und Wünsche?
Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch. Für weitere Informationen oder Unterstützung bei der Umsetzung von Barrierefreiheit auf Ihrer Webseite stehen wir gerne zur Verfügung. Schicken Sie uns eine Mail an barrierefrei@schleegleixner.de und wir melden uns bei Ihnen.