Allgemeine Geschäftsbedingungen Webdesign und -entwicklung
1 Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich der AGB Webdesign und -entwicklung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SchleeGleixner GmbH (nachfolgend “Agentur”) sind Bestandteil des Vertrages über die Erstellung einer Website durch die Agentur und dem Auftraggeber. Sie gelten ausschließlich und für die Dauer des jeweiligen Vertrages zwischen der Agentur und dem Auftraggeber. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn in Anfragen, Anforderungen oder Bestellungen des Auftraggebers auf diese oder deren Geltung hingewiesen wird. Im Einzelfall ausdrücklich getroffene individuelle Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Agentur haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand der Angebote der Agentur und dieser AGB ist die Entwicklung eines Konzeptes für eine Website des Auftraggebers durch die Agentur sowie die Erstellung dieser Website. Sie beinhalten nicht die laufende Pflege von Websites. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, wird der Auftraggeber selbst für die Einstellung der Website in das World Wide Web und für die Abrufbarkeit der Website über das Internet Sorge tragen. Die Agentur ist weder zur Bereitstellung von Speicherplatz für die Website (Hosting) noch zur Beschaffung einer Internet-Domain verpflichtet. Auch die Verschaffung des Zuganges zum Internet (Access-Providing) gehört nicht zu den Leistungspflichten der Agentur.
§ 3 Vertragsschluss
Aufträge für Websiteerstellung erfolgen auf Grund eines Angebotes der Agentur in Textform. Die Angebote der Agentur sind, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsschluss erfolgt mit der Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber. Einer besonderen Form bedarf es nicht, sofern sich nicht aus dem Angebot etwas abweichendes ergibt. Eine Bestätigung im vorgenannten Sinne liegt insbesondere auch dann vor, wenn die Agentur mit der Durchführung des Auftrages beginnt und der Auftraggeber hiervon Kenntnis hatte.
§ 4 Projektphasen
Die Entwicklung und Erstellung einer Website durch die Agentur erfordert eine intensive Mitwirkung des Auftraggebers. Im Interesse eines strukturierten Projektablaufes vereinbaren die Parteien, dass die Konzeption und Erstellung der Website in 4 Phasen nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze 1 bis 4 erfolgt.
Pflichtenheft: Die Agentur erarbeitet zunächst ein Pflichtenheft für die Website. Grundlage des Pflichtenheftes sind die Vorgaben des Auftraggebers hinsichtlich des Umfanges, der Funktionalität und der Struktur der Website unter Berücksichtigung der Zielgruppen, die durch die Website angesprochen werden sollen. Hierfür stellt die Agentur dem Auftraggeber unterstützend einen Fragenkatalog zur Verfügung. Bei der Entwicklung und Konkretisierung der Vorgaben des Auftraggebers wird die Agentur den Auftraggeber in angemessener Weise beraten. Das Pflichtenheft soll sowohl die Anforderungen an die grafische Gestaltung der Website als auch die für die Softwareprogrammierung geltenden Anforderungen in angemessenem Umfang, wie den Einsatz eines Content Management Systems (CMS) festschreiben.
Konzeptionsphase: Auf der Basis des Pflichtenheftes erarbeitet der Auftragnehmer ein Konzept für die Struktur der Website in der Form eines Prototypes. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Seiten (Sitemap) und die Festlegung eines etwaigen Wireframe Konzeptes.
Gestaltungsphase: Auf der Basis des mit dem Auftraggeber abgestimmten Konzeptes erstellt die Agentur das Design der Website. Das Design muss die Struktur der Website erkennen lassen, alle wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufzeigen. Das Design der Website erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, anhand exemplarischer Seiten, die grundlegende Inhaltselemente der Website abbilden.
Fertigstellungsphase: Auf der Basis des mit dem Auftraggeber abgestimmten Designs stellt die Agentur die Website in gebrauchstauglicher Form fertig. Die Fertigstellungsphase endet mit dem Tag der Übermittlung der Fertigstellungsanzeige der Agentur an den Auftraggeber.
Pflegephase: Für die Zeit nach der Fertigstellung der Website bietet die Agentur die Pflege der Website auf der Basis eines gesondert abzuschließenden Pflegevertrages an. Die Pflege der Website ist dringend zu empfehlen, da nur so ein andauerndes Maß an Sicherheit der Website und deren Funktionsfähigkeit nach dem jeweiligen Stand der Technik erreicht werden kann.
2 Hauptleistungspflichten der Agentur
§ 5 Leistungspflichten
Zu den Hauptleistungspflichten der Agentur gehören die laufende Beratung des Auftraggebers nach Maßgabe des nachfolgenden § 6, die gestalterischen Leistungen nach Maßgabe des nachfolgenden § 7, sowie die Softwareprogrammierung nach Maßgabe des nachfolgenden § 8.
§ 6 Beratung des Auftraggebers
Die Agentur verpflichtet sich, den Auftraggeber sowohl über die gestalterischen Möglichkeiten als auch über die möglichen Funktionalitäten der Website umfassend zu beraten. Bei der Beratung wird die Agentur berücksichtigen, welche Zielgruppen durch die Website angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Auftraggeber mit der Website insgesamt verfolgt. Über Vor- und Nachteile einzelner gestalterischer und funktionaler Merkmale wird der Auftragnehmer den Auftraggeber ebenso unterrichten, wie über allgemeine Erkenntnisse, die die Agentur von den Gewohnheiten und Bedürfnissen von Internetnutzern – zum Beispiel im Hinblick auf Ladezeiten sowie auf die Gewichtung von Texten und grafischen Elementen – hat.
Branchenspezifische Kenntnisse werden von der Agentur nicht erwartet. Die Agentur ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Website zählen.
§ 7 Gestalterische Leistungen
Die Agentur erarbeitet einen Vorschlag für die grafische Gestaltung der Website. Dabei wird sie – soweit vom Auftraggeber erwünscht – Vorgaben berücksichtigen, die sich aus dem Corporate Design des Auftraggebers ergeben.
Die Agentur wird für eine hohe gestalterische Qualität der Website Sorge tragen und dabei – im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers – aktuelle Erkenntnisse über Gewohnheiten, Trends und Entwicklungen im Bereich des Webdesigns und der allgemeinen Gebrauchsgrafik berücksichtigen.
Soweit der Auftraggeber nach der Präsentation des Vorschlages keine Bestimmung bzw. Konkretisierung der Leistung vornimmt, kann die Agentur die Gestaltung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB vornehmen. § 12 Absatz 4 dieser AGB bleibt unberührt.
§ 8 Softwareprogrammierung
Die Agentur verpflichtet sich zur Programmierung von Web-Applikationen, die sowohl die im Einzelnen vereinbarten funktionalen und nicht funktionalen Anforderungen als auch die mit dem Auftraggeber abgestimmte grafische Gestaltung umsetzt.
Die Agentur wird Programmiersprachen verwenden, die dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Agentur wird mit dem Auftraggeber die technischen Anforderungen wie Browser- und Gerätekompatibilitäten abstimmen, auf die die Website möglichst zu optimieren ist. Eine Beschaffenheitsgarantie geht hiermit nicht einher.
Die Agentur erbringt die Leistungen selbst oder durch von ihr beauftragte Unterauftragnehmer. Begleitende Leistungen wie Benutzereinführung, Schulungen und Support sind nur dann geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart sind.
3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
§ 9 Inhalt
Sofern die Parteien die Einstellung der Website in das World Wide Web durch die Agentur vereinbart haben, wird der Auftraggeber der Agentur spätestens nach Zugang der Fertigstellungsanzeige gemäß § 10 Abs. 3 den Zugang zu dem Server beistellen, auf welchem die Website zur Annahme bereitgestellt werden soll.
Der Auftraggeber stellt der Agentur, sofern nicht anders vereinbart, den in die Website einzubindenden Inhalt zur Verfügung. Zu einer Prüfung, ob sich der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhalt für die mit der Website verfolgten Zwecke eignet, ist die Agentur nicht verpflichtet. Nur bei offenkundigen Fehlern ist sie verpflichtet, den Auftraggeber auf Mängel des Inhaltes hinzuweisen.
Zu dem, vom Auftraggeber in digitaler Form bereitzustellenden, Inhalt gehören insbesondere die in die Website einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen, sonstigen Grafiken und rechtliche Bestandteile wie Impressum, Datenschutzerklärung und AGB. Sofern eine Überlassung von Inhalt in digitaler Form vereinbart wird, ist das jeweils zu verwendende Dateiformat einschließlich technischer Einzelheiten (zum Beispiel Bildauflösung) abzustimmen.
Soweit die Agentur Inhalte, insbesondere Bilder auswählt, wird sie dem Auftraggeber die Quelle mitteilen, über die sie die Bilder bezogen hat (z.B. iStock, Adobe, etc.). Der Auftraggeber wird die entsprechenden Nutzungsrechte erwerben. Der Erwerb der Nutzungsrechte durch die Agentur bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 10 Abnahme
Die Abnahme der Website erfolgt nach den einzelnen Projektphasen (§ 4 Absatz 2-4 dieser AGB) und endet in der Gesamtabnahme. Sobald die Agentur die jeweilige Projektphase fertiggestellt hat, die den vertraglichen Anforderungen entspricht, wird der Auftraggeber diese durch Erklärung in Textform abnehmen (§ 126b BGB).
Gesamtabnahme:
Nach vollständiger Übergabe und Installation der von der Agentur fertiggestellten Software, auf dem kundenseitig bereitgestellten Server, wird eine angemessene Testphase vereinbart. Diese beginnt mit der vollendeten Installation der die Website enthaltenden Software. Die Testphase ermöglicht dem Auftraggeber und der Agentur eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Vertragssoftware und ihrer Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Lasten-/Pflichtenhefts und eine Überprüfung auf etwaige sonstige Mängel hin.
Der Auftraggeber wird während der Testphase auftretende Fehler der Vertragssoftware der Agentur schriftlich anzeigen. Die Agentur steht dem Auftraggeber auch während der Testphase zur Verfügung, um gerügte Mängel der Vertragssoftware unverzüglich zu untersuchen und zu beheben. Sollten noch während der Testphase Fehler der Software auftreten und zeigt der Auftraggeber diese Fehler der Agentur schriftlich an, so verlängert sich die Testphase bis zur Behebung des Fehlers und um eine sich daran anschließende angemessene Prüfungsfrist.
Treten während der Testphase keine wesentlichen Fehler auf oder werden der Agentur keine wesentlichen Fehler in Textform angezeigt, so wird der Auftraggeber eine Erklärung in Textform abgeben, dass die fertig gestellte Vertragssoftware in vertragsgemäßem Zustand installiert worden ist (Gesamtabnahme). Sofern sich der Kunde innerhalb der Testphase nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen. Mit Gesamtabnahme der Website und Freigabe des Auftraggebers erfolgt der Go Live (Veröffentlichung) der Website.
Als abgenommen gelten die Teilleistungen gemäß vorgenanntem Absatz 1 auch, wenn die Agentur dem Auftraggeber nach der jeweiligen Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines nicht unwesentlichen Mangels verweigert hat.
Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen sowie den Internet-Zugang der Nutzer und des Auftraggebers.
§ 11 Weitere Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung und Herstellung der vertragsgegenständlichen Website verpflichtet.
Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Auftraggeber sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen. § 5 dieser AGB bleiben unberührt.
Sofern die Agentur dem Auftraggeber Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder Ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Auftraggeber der Agentur jeweils unverzüglich mitteilen.
4 Vergütung, Änderungswünsche
§ 12 Vergütung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, an die Agentur die Vergütungen gemäß Angebot zu zahlen. Mit den Vergütungen sind sämtliche Leistungen der Agentur gemäß Vertrag und gemäß den § 5 bis § 8 dieser AGB abgegolten.
Für Mehraufwand, der über die gemäß den § 5 bis § 8 dieser AGB von der Agentur geschuldeten Leistungen hinausgeht, gilt die Stundenvergütung gemäß aktueller Agenturpreisliste. Die vereinbarte Stundenvergütung wird in Zeiteinheiten von angefangenen 0,5 Stunden (30 Minuten) abgerechnet.
Als Mehraufwand, der gesondert zu vergüten ist, gelten insbesondere alle Leistungen, die auf nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers beruhen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Agentur nach Abnahme des Konzeptes, nach Abnahme des Designs oder nach Abnahme der fertiggestellten Website (§ 10 Absatz 1 dieser AGB) auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen oder Ergänzungen vornimmt, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen worden sind. Dasselbe gilt, wenn eine Abnahme gemäß § 10 Absatz 1 dieser AGB noch nicht erfolgt ist, obwohl die Voraussetzungen für eine Abnahme bereits vorliegen.
Die Parteien können im Rahmen der Abnahmeprüfungen vereinbaren, dass der Auftraggeber Anforderungen zu einem späteren, vom Auftragnehmer zu bestimmenden Zeitpunkt konkretisiert. In diesem Fall handelt es sich bei der Konkretisierung nicht um Änderungs- oder Ergänzungswünsche.
Die Mehrwertsteuer ist in Höhe des jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuersatzes zu zahlen.
§ 13 Rechnungsstellung
Nach der Abnahme der jeweiligen Teilleistung gemäß § 10 dieser AGB wird die Agentur dem Auftraggeber die jeweilige Vergütung in Rechnung stellen. Rechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
5 Nutzungsrechte, Quellcode, Referenzen
§ 14 Nutzungsrechte
Die Agentur räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständliche Website zu nutzen. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird indes erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gemäß § 12 dieser AGB geschuldete Vergütung vollständig an die Agentur entrichtet hat (§ 158 Absatz 1 BGB).
Bis zur Entrichtung der geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte mit Ausnahme einfacher Nutzungsrechte zu Testzwecken der Website vor Abnahme bei der Agentur.
Der Auftraggeber wird die Agentur im Impressum der Website als Urheber der Website nennen.
§ 15 Quellcode und Weiterentwicklung
Die Agentur wird dem Auftraggeber den Quellcode der Website - sofern nicht anders zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart - vollständig zur Verfügung stellen, sobald der Auftraggeber die geschuldete Vergütung vollständig entrichtet hat. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers bestehen nicht. Der Auftraggeber ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Website sowie die Software, aus der die Website besteht, weiterzuentwickeln. Im Falle von Änderungen an der Website, die nicht von der Agentur durchgeführt werden, kann die Agentur verlangen, nicht mehr als Ersteller der Website benannt zu werden.
§ 16 Referenzen
Die Agentur darf den Auftraggeber auf ihrer Website und in anderer Form und Weise als Referenzauftraggeber nennen, sofern keine gesonderte Vereinbarung hierzu getroffen wurde. Die Agentur darf ferner die vertragsgegenständliche Website nach deren Fertigstellung zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen.
6 Fertigstellung, Gewährleistung und Haftung, Kündigung
§ 17 Fertigstellungstermin
Den Termin für die Fertigstellung der Website (Abschluss der Fertigstellungsphase gemäß § 4 Absatz 4 dieser AGB) vereinbaren die Parteien in dem jeweiligen Vertrag.
Der Fertigstellungstermin ist für die Agentur nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Auftraggeber allein oder überwiegend zu verantworten hat. Dies gilt insbesondere im Fall einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Übermittelt der Auftraggeber Änderungswünsche oder neue Anforderungen, verschiebt sich der Fertigstellungstermin um einen angemessenen Zeitraum.
§ 18 Gewährleistung und Haftung
Für Mängel der Website haftet die Agentur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
Die Haftung der Agentur auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 18 eingeschränkt.
Die Agentur haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
Soweit die Agentur gemäß § 18 Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Agentur bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
Die Einschränkungen dieses § 18 gelten nicht für die Haftung der Agentur wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Dies gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und im Falle von Vorsatz oder grobem Verschulden.
Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist die Agentur nicht verantwortlich. Insbesondere ist sie nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Für die Rechtssicherheit der Rechtstexte wie AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum, Datenschutzerklärung und Disclaimer ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
Sollten Dritte die Agentur wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus dem vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalt der Website resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Agentur von jeglicher Haftung freizustellen und ihr die Kosten zu ersetzen, die ihr wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
Die Agentur haftet nicht für Fälle, in denen der Kunde Änderungen an den von der Agentur erbrachten Leistungen vorgenommen hat. Dies gilt insbesondere für Änderungen nach Abnahme der Website gemäß § 10 Absatz 3 dieser AGB.
Leistungen und Aufwendungen, die agenturseitig im Zusammenhang mit einer möglichen Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit aufgrund von kundenseitig vorgenommenen Änderungen entstehen, werden nach Aufwand berechnet.
§ 19 Höhere Gewalt
Als Ereignis höherer Gewalt gelten von außen kommende, keinen betrieblichen oder persönlichen Zusammenhang aufweisende, auch durch vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vorhersehbare und vermeidbare oder abwendbare Ereignisse, die die Leistungserbringung ganz oder teilweise unmöglich werden lassen oder erheblich beeinträchtigen. Dies können z.B. Krieg, Aufstand, Unruhen, Arbeitskämpfe, Explosion, Brand, Hochwasser, Unwetter, behördliche Maßnahmen, Beeinträchtigung oder Ausfall von Infrastrukturen und (…) sein.
Ereignisse höherer Gewalt befreien die Agentur für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten in der konkret vereinbarten Art und Weise. Sie ist von ihrer Leistungspflicht, jedoch nicht dem Grunde nach, befreit, mit der Folge, dass sie alles ihr objektiv Zumutbare unternehmen muss, um den Leistungserfolg im höchstmöglichen Maß herbeizuführen. Der Auftraggeber ist in dem Umfang von seiner Vergütungspflicht befreit, in der die Agentur ihre Leistungen nicht erbringt.
Dauert die Unterbrechung länger als drei Monate, ist jede der Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ganz oder teilweise zu kündigen, wenn ihr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung abgerechnet.
§ 20 Kündigung
Der Vertrag kann von der Agentur bis zur Fertigstellung der Website nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Agentur ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn
(a.) der Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäß §§ 9 bis 11 dieser AGB wiederholt verletzt;
(b.) der Auftraggeber trotz Mahnung seiner Verpflichtung zur Teilzahlung gemäß § 12 Absatz 1 i.V.m. § 10 dieser AGB nicht nachkommt;
(c.) der Auftraggeber Anforderungen stellt, die der Agentur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nicht zugemutet werden können, z.B. weil sie nicht vom Portfolio der Agentur umfasst sind oder gegen Gesetze, behördliche Auflagen oder die guten Sitten verstoßen.
In einem solchen Fall kann die Agentur einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.
Im Übrigen finden die Regelungen des BGB Anwendung.
7 Sonstiges
§ 21 Datensicherheit
Der Auftraggeber wird den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit, insbesondere in Bezug auf Passwörter, Rechnung tragen und alle Unterlagen und Programme, die von der Agentur übermittelt wurden, vor der Einsichtnahme und dem Zugriff unbefugter Dritter schützen.
Der Auftraggeber wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an die Agentur sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen. Bei Dokumenten in Papierform wird der Auftraggeber ebenfalls geeignete Sicherungsmaßnahmen für den Fall des Verlustes treffen.
§ 22 Datenschutz
Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber in ihre Referenzliste auf der Homepage der Agentur aufzunehmen, ohne jedoch personenbezogene Daten mit aufzuführen. Der Auftraggeber kann die Aufnahme nur dann verweigern, wenn er ein berechtigtes Interesse hat.
Der Auftraggeber bestätigt, das von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an die Agentur übermittelte, personenbezogen Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch die Agentur im Rahmen des erteilten Auftrages keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet. Der Auftraggeber wird die Agentur insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter hinsichtlich dieser personenbezogenen Daten freistellen.
§ 23 Schlussbestimmungen
Auf den jeweiligen Vertrag und diese AGB ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anwendbar.
Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen AGB ergeben, Nürnberg als Gerichtsstand vereinbart.
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung der Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame Bestimmung an die Stelle der unwirksamen zu setzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken im Vertrag.
Stand: 03.2023